Wirtschaftsrecht &
Gerichtsverfahren in Frankreich
Frankreich verfügt über ein eigenständiges und komplexes System des Wirtschafts- und Prozessrechts, das sich in vielen Punkten anderen Rechtssystemen, einschl. EU-Ländern unterscheidet. Unternehmen, die in Frankreich Geschäfte tätigen, sind daher gut beraten, die spezifischen gesetzlichen Anforderungen und gerichtlichen Verfahren genau zu kennen und einzuhalten, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit fundiertem Fachwissen im französischen Wirtschaftsrecht und bietet Betreuung bei Gerichtsverfahren in allen Instanzen – von der ersten Beratung bis zur finalen Entscheidung.

Pierre-Yves Samson, LL.M. (Berlin)
Pierre-Yves Samson ist seit seiner Vereidigung im Januar 2008 bei der Pariser Anwaltskammer als französischer Anwalt (avocat à la cour) zugelassen.
Seine Schwerpunkte sind Wirtschaftsrecht und Prozessführung in Zivil- und Handelssachen..
Er stellt seine langjährige Erfahrung wie auch die ungebrochene Freude an seiner Tätigkeit in den Dienst seiner Mandanten, insbesondere kleinerer und mittelständischer Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Avocat à la Cour (Paris), E.I.
Email : py@samson.legal
Address : c/o Lechler - Bernardy - Millot, avocats à la cour, 11 rue Edouard Detaille, F-75017 Paris - Frankreich
„Meine Arbeit beruht auf klaren Grundsätzen.“
Tätigkeitsbereiche: Handelsrecht, Vertriebsrecht, Prozessführung (inkl. Forderungseintreibung, Bankgarantien, Industrieschäden), Insolvenzrecht, internationales Kaufrecht, Zwangsvollstreckung von Gerichtsentscheidungen und Wirtschaftsstrafrecht.
Die Kanzlei bietet einen global service an, insbesondere in transnationalen Akten, und kooperiert mit Steuerberatern, sowie mit Fachanwälten für Steuerrecht und gewerbliche Schutzrechte/IT-Recht, die über eine ebenso lange Erfahrung in der Betreuung von kleineren und mittelständischen Unternehmen verfügen.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Als Mitglied in mehreren internationalen Verbänden für Wirtschaftsanwälte konnte er im Laufe der Jahre ein Netz mit Anwaltskollegen im Ausland, mit denen er persönliche Kontakte pflegt, aufbauen.
Berufsverbände von Juristen und Unternehmen:
- Internationale Vereinigung junger Rechtsanwälte (AIJA)
- DACH - Verband deutschsprachiger Rechtsanwälte
- Think Tank ILEX (International litigation exchange)
- Insol
- Unternehmensnetz WeCon
Werdegang
- Postgraduate im EU-Wettbewerbsrecht, King's College, London, 2010
- Vereidigung vor dem Pariser Berufungsgericht am 10. Januar 2008
- Anwaltsschule, Ausbildung in Rennes-Berlin-Paris, 2006-2007
- LL.M. im deutschen und europäischen Recht, Humboldt-Universität Berlin, 2005, mit Prädikat
- Master Recht der Europäischen Union (Verfahrensrecht), Universität Luxemburg, 2003, mit Prädikat
- Master Recht der Europäischen Union, Universität Rennes (Erasmus - Katholieke Universiteit Leuven), 2002, mit Prädikat
- Master öffentliches Recht, Universität Rennes, 2001
- Licence (Bachelor) Zivilrecht & öffentliches Recht, Universität Süd Bretagne, 2000, mit Prädikat
International
Die Kanzlei pflegt seit Jahren Kontakte mit Anwälten in anderen Wirtschaftskanzleien, vor allem in der Europäischen Union. Es handelt sich dabei um Kollegen, mit denen persönliche Kontakte geknüpft worden sind. Herr Samson ist mehrmals im Jahr auf Geschäftsreise, um dieses Netz weiter auszubauen
Honorare & Kosten
1- In Frankreich erfolgt die Rechnungsstellung der Anwaltshonorare und Kosten gemäß einer mit dem Mandanten getroffenen Vereinbarung. Eine gesetzliche bzw. tabellarische Bestimmung der Honorare z.B. je nach Streitwert gibt es nicht.
Je nach Fall können die Honorare folgendermaßen abgerechnet werden:
-
nach Zeitaufwand unter Anwendung eines vereinbarten Stundensatzes oder
-
nach einer Honorarpauschale, die alle erbrachten Leistungen umfasst und unter bestimmten Bedingungen erhöht werden kann.
Darüber hinaus kann ein sogenanntes „Erfolgshonorar“ vereinbart werden, das einem Prozentsatz des Gewinns entspricht, der durch die Tätigkeit Ihres Anwalts erzielt wurde.
Bei der Festlegung des Honorars werden folgende Kriterien berücksichtigt:
-
die Komplexität der Sache und
-
die Art der zu erledigenden Tätigkeiten,
-
der für die Bearbeitung der Sache erforderliche Zeitaufwand.
Die Kosten, die der Anwalt für die Erbringung seiner Leistung aufgewandt hat, werden zusammen mit dem Honorar in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei insbesondere um Reisekosten und Honorare oder Gebühren anderer Dienstleister (Korrespondenzanwälte, Gerichtsvollzieher, Handelsregister, etc.), die ohne Aufschlag unter Beifügung der Belege an den Mandanten weiterberechnet werden.
Die Kanzlei behält sich es vor, einen Honorar- und Kostenvorschuss zu verlangen.
2- Bei vor französischen Gerichten anhängigen Verfahren gilt der Grundsatz, dass jede Partei die Kosten für ihren eigenen Anwalt zu tragen hat, selbst wenn sie obsiegt. Die Anwaltshonorare werden in Frankreich nicht als erstattungsfähige Gebühren oder Verfahrenskosten angesehen.
Auf Antrag der Parteien gestehen die Gerichte im Rahmen des Verfahrens der obsiegenden Partei zwar häufig eine "Prozesskostenentschädigung" zu, die dann von der/den unterliegenden Partei(en) zu zahlen ist. Allerdings deckt der Betrag dieser Entschädigung so gut wie nie alle von der Partei für die Honorare ihres Anwalts aufgewandten Kosten ab.
Ausnahmsweise kann dieses Prinzip, wonach jede Partei ihre eigenen Anwaltshonorare trägt, bei Forderungseintreibungen zwischen Geschäftsleuten weitgehend abgefedert werden.
Die Honorare und Kosten des Anwalts können von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Es ist unabdingbar, dass Sie sich über die Deckung durch eine solche Versicherungsgarantie informieren und vergewissern, bevor Sie die Einleitung eines Verfahrens veranlassen (ob gerichtlich oder nicht). Ist ein Rechtsschutzvertrag abgeschlossen worden, steht es Ihnen weiterhin frei, mit einem Anwalt Ihrer Wahl zusammenzuarbeiten, ohne dass die Versicherung Ihnen einen Anwalt aufzwingen kann.
3- Bei Streitigkeit über die Höhe der Honorare ist der Vorsitzende der Pariser Anwaltskammer zuständig, um erstinstanzlich eine Entscheidung zu treffen. Gegen dessen Entscheidung kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden, wobei die Festlegung der Honorare dann in den Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts von Paris fällt.
Versicherung:
Die Kanzlei verfügt über eine Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme 4 Mio.€ je Schadensfall beträgt. Sollte der Mandant der Auffassung sein, dass dieser Betrag unzureichend ist, sollte er dies der Kanzlei mitteilen, damit sie sodann ggf. eine Zusatzversicherung abschließt. Es wird schon jetzt vereinbart, dass der Mandant auf jede Schadenersatzforderung über den Deckungsbetrag hinaus verzichtet.